Wenn Sie Ihre Prüfungsunterlagen bereits vollständig eingereicht haben (Antrag auf Zulassung zur Prüfung, Paßbild, FS Kopie (oder FZ) und Arztzeugnis) und diese nicht älter als ein Kalenderjahr sind, müssen die gesamten Antragsunterlagen nicht noch einmal eingereicht werden.
Nutzen Sie dann zur Anmeldung bitte noch einmal das Anmeldeformular (siehe Download) für die entsprechende Prüfung. Das können Sie uns einfach per Email (Pruefung@PZ-Brandenburg.de) oder per Post übermitteln.Im Antrag auf Prüfungszulassung tragen Sie bitte ein, welche Prüfungsteile Sie an welchem Ort und an welchem Tag ablegen möchten.
Wenn Sie einen Prüfungsteil wiederholen müssen, überweisen Sie nur die Gebühr für den Prüfungsteil, welchen Sie noch einmal ablegen müssen. Zum Beispiel für die Theorieprüfung SBF Binnen 37,29€ oder den Praxisteil SBF See 47,62€.
Die Prüfungsausschüsse des DMYV setzen die Nichtleistungsgebühr („Nichterscheinensgebühr“) in Höhe von pauschal 25,00 Euro in allen Prüfungsbereichen fest, wenn die Ursache für die Nichtleistung beim Bewerber liegt. Ob der Bewerber die Nichtleistung (Nichterscheinen) verschuldet hat oder nicht, ist unerheblich. Daher ist die Nichtleistungsgebühr („Nichterscheinensgebühr“) auch festzusetzen, wenn ein Bewerber z.B. ein ärztliches Attest über eine Erkrankung oder andere Entschuldigungsgründe vorträgt.
Die Gebühr fällt nur an, wenn der Bewerber sich nicht rechtzeitig abmeldet. Die Abmeldung ist nicht rechtzeitig, wenn die nach den einschlägigen Verordnungen und Richtlinien genannten Mindestantragsfristen nicht eingehalten werden.
Beachten Sie dabei bitte, dass alle Prüfungsteile innerhalb eines Kalenderjahres absolviert bzw.bestanden werden müssen. Nur dann kann Ihnen die Fahrerlaubnis erteilt werden.
Prüfungszentrum Brandenburg-Sachsen-Sachsen/Anhalt Thüringen
Bliesendorfer Dorfstraße 23 A, 14542 Werder (Havel)