Voraussetzungen Sportbootführerschein:
Mindestens 16 Jahre, bzw. 15 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung.
Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (siehe "Anträge").
Ärztliches Attest (im Original) auf einer Seite beidseitig bedruckt.
1 Passbild (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite) gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
eine Kopie des Kfz-Führerscheins oder ein polizeiliches Führungszeugnis.
(siehe "Anträge")
Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) kein Führungszeugnis, sondern eine Unterschrift des gesetzlichen Vertreters auf dem Antragsformular.
Alle Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen vollständig spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen. Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Ist ein vorläufiger Führerschein erwünscht, muss dieser ebenfalls, zusammen mit der Prüfungsgebühr, spätestens 7 Tage vor Prüfungsbeginn auf dem Konto des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
Barzahlungen am Prüfungstag werden nicht akzeptiert.